Österreich-Visum-Foto — 35×45 mm, Augenabstand mindestens 8 mm

Österreichs Fotoregel beginnt bei 35×45 mm, endet dort aber nicht: die Verordnung misst ein zweites Maß im Bild — **mindestens 8 mm Augenabstand**. Der zweite Unterschied ist die Zeit. In der Visumakte darf das Foto bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein; in der Aufenthaltstitelakte darf es **zum Entscheidungszeitpunkt** nicht älter als 6 Monate sein. Weil ein Studierendenaufenthalt 3 bis 6 Monate Bearbeitung braucht, bedeutet der Unterschied zwischen diesen zwei Sätzen, dass dasselbe Bild am zweiten Schalter ungültig sein kann.

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  • ICAO 9303
  • KI-gestützt
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35×45-mm-Österreich-Visumfoto mit Hilfslinien für 8 mm Augenabstand und maximal 36 mm Kopfhöhe

Auf einen Blick

  • Format 35×45 mm; die Verordnung verlangt MINDESTENS 8 mm Augenabstand (BMI-Ideal 10 mm)
  • Bei der Kopfhöhe gibt es kein unteres Band, sondern eine OBERGRENZE: Kinn bis Scheitel höchstens 36 mm
  • In der Aufenthaltstitelakte darf das Foto ZUM ENTSCHEID nicht älter als 6 Monate sein, nicht bei Abgabe
  • Alle Visa laufen über VFS Global; Aufenthaltstitel nur über die Botschaft Ankara oder das Generalkonsulat Istanbul

Wofür wird es verwendet?

Erstellen Sie das 35×45-mm-Biometriefoto nach Österreichs Kriterien von 8 mm Augenabstand und 36 mm Kopfhöhe — für Schengen C, das nationale D-Visum von 91 Tagen bis 6 Monaten sowie Akten für Rot-Weiß-Rot – Karte, Blaue Karte EU, Studierende oder Familienangehörige, für Wien, Salzburg, Graz oder Innsbruck.

35×45-mm-Österreich-Visumfoto mit Hilfslinien für 8 mm Augenabstand und maximal 36 mm Kopfhöhe
ICAO 9303

Technische Daten

Standard
EU-Visakodex 810/2009 Art. 13 + FPG + NAG-DV § 2a
Behörde
BMEIA (Visum) + BMI / NAG-Behörde (Aufenthalt); ICAO Doc 9303
Größe
35×45 mm (Hochformat; die Verordnung schreibt „45 × 35 mm")
Augenabstand
MINDESTENS 8 mm (BMI-Ideal 10 mm)
Kopfhöhe
Etwa 2/3 des Bildes; Kinn bis Scheitel HÖCHSTENS 36 mm
Hintergrund
Einfarbig hell; BMI-Ideal Grau (helle Haare → mittelgrau, dunkle Haare → hellgrau)
Papier
Nur glattes, glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur
Brille
Nicht verboten; die Augen müssen klar erkennbar sein, keine Reflexe
Kopfbedeckung
Nur aus religiösen oder medizinischen Gründen
Pose
Frontal; geneigter oder gedrehter Kopf und Halbprofil unzulässig
Fotoalter (Visum)
Nicht älter als 6 Monate
Fotoalter (Aufenthalt)
ZUM ENTSCHEIDUNGSZEITPUNKT nicht älter als 6 Monate (NAG-DV § 2a)
Menge
Nationales D: 2 Stück; C: 1 auf dem Formular; Aufenthalt: die Verordnung nennt es im Singular
Gebühr 2026
Visum C: 90 EUR (6-12 Jahre 45 EUR); Visum D: 195 EUR (unter 6 Jahren 97 EUR); Aufenthalt: laut Vertretungsbehörde
Kanal
Alle Visa über VFS Global; Aufenthaltstitel nur Botschaft Ankara / Generalkonsulat Istanbul

Anforderungsliste

  • Format genau 35×45 mm, Hochformat.
  • Mindestens 8 mm Augenabstand; Ziel 10 mm.
  • Höchstens 36 mm Kinn bis Scheitel; Kopf etwa 2/3 des Bildes.
  • Hintergrund einfarbig hell; kein Muster, kein Schatten.
  • Kopf weder geneigt noch gedreht; Blick direkt in die Kamera.
  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und nicht von Haaren verdeckt.
  • Keine Reflexe auf den Brillengläsern; die Augen sind klar erkennbar.
  • Druck auf glattem, glänzendem Papier; keine Kratzer, Flecken, Knicke.
  • Je Ebene bereit: 2 Abzüge für ein nationales D, das frischeste Bild für die Aufenthaltsakte.

Verwandte Dokumentgrößen

Offizielle Fotogrößen für Dokumente rund um diese Seite, mit Pixel-Angaben.

Dokument Physische Größe Pixel (300 DPI) Hintergrund Hinweis
Österreich-Visum 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Hellgrau ICAO-konform
EU-Reisepass & Schengen-Visum 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Weiß oder hellgrau ICAO-konform
Deutschland-Visum 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Weiß oder hellgrau ICAO-konform
Tschechien-Visum 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Weiß oder hellgrau ICAO-konform
Italien-Visum 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Weiß ICAO-konform
Anwaltskammer-Ausweis 3.5 × 4.5 cm 413 × 531 px Weiß ICAO-biometrisch
Aufenthaltserlaubnis (Türkei) 5 × 6 cm 591 × 709 px Weiß ICAO-biometrisch

So funktioniert es

Österreich-Visum-Foto — 35×45 mm, Augenabstand mindestens 8 mm — in 4 Schritten fertig.

  1. Ebene nach Aufenthaltsdauer wählen: C, D oder Aufenthaltstitel?

    Bis 90 Tage → Schengen C. Von 91 Tagen bis 6 Monate → nationales D-Visum. Länger als 6 Monate → kein Visum, sondern ein Aufenthaltstitel, persönlich mit Termin beim Generalkonsulat Istanbul oder der Botschaft Ankara.

  2. Vor einfarbig hellgrauem Hintergrund mit neutralem Ausdruck fotografieren

    Das BMI wünscht den Hintergrund idealerweise grau und knüpft den Ton an die Haarfarbe: bei hellen Haaren mittelgrau, bei dunklen Haaren hellgrau. Der Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein, Blick direkt in die Kamera, Mund geschlossen, Augen offen und nicht von Haaren verdeckt.

  3. Foto hochladen und nach österreichischen Kriterien vermessen

    Mit einem 478-Punkte-Gesichtsnetz prüft die KI den Abstand zwischen den Pupillen gegen die 8-mm-Schwelle, die Höhe Kinn–Scheitel gegen die 36-mm-Obergrenze und den 35×45-mm-Ausschnitt gegen die österreichischen Kriterien; der Hintergrund wird auf ein einfarbiges Hellgrau normalisiert.

  4. Abzüge je Ebene vorbereiten und die Datei behalten

    In eine nationale D-Akte kommen 2 aktuelle Abzüge; bei Schengen C wird der Abzug auf das Formular geklebt. Das Bild für die Aufenthaltstitelakte sollte so frisch wie möglich sein: weil die Entscheidung 3 bis 6 Monate dauern kann, die Datei behalten und bei Bedarf neu drucken.

Vom Foto zur Lieferung: So funktioniert es

  1. Foto aufnehmen ~30 Sek.

    Laden Sie eine zu Hause mit dem Handy gemachte Aufnahme hoch; kein Studiobesuch nötig.

  2. KI-Analyse ~1-2 Sek.

    Ein 478-Punkte-Gesichtsnetz prüft Kopfverhältnis, Hintergrund, Brille und Ausdruck.

  3. Auto-Korrektur sofort

    Der Hintergrund wird weiß und der Zuschnitt automatisch auf die offizielle Größe angewendet.

  4. Digitale Datei sofort

    Laden Sie ein antragsfertiges JPEG in passender Größe und Dateigröße herunter.

  5. Druck & Versand 1-3 Werktage

    Gedruckte Passfotos werden an Ihre Adresse versandt (optional).

Wie groß ist das Österreich-Visum-Foto? (35×45 mm und 8 mm Augenabstand)

Ein österreichisches Visumfoto muss **35×45 mm im Hochformat**, farbig und ICAO-konform sein. Das Format entspricht dem Schengen-Standard; unterscheidend ist ein zweites Maß im Bild selbst. Die Passbild-Kriterien des Innenministeriums schreiben es klar: **mindestens 8 mm** von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges, optimal 10 mm. Diese Schwelle findet man in den Vorgaben der Nachbarländer nicht, und sie sortiert eine zu weit entfernt aufgenommene Aufnahme aus, selbst wenn die Außenmaße stimmen. Zur allgemeinen Formatlogik siehe den 35×45-mm-Leitfaden.

Auch bei der Kopfhöhe ist die Logik umgekehrt: Österreich nennt kein Band von unten nach oben, sondern eine **Obergrenze** — höchstens **36 mm** von der Kinnspitze bis zum Scheitel, wobei der Kopf etwa zwei Drittel des Bildes einnimmt. Hohe Frisuren dürfen aus dem Bild ragen. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein; das BMI-Ideal ist **Grau**, und der Ton richtet sich nach der Haarfarbe: bei hellen Haaren mittelgrau, bei dunklen Haaren hellgrau. Eine Korrekturbrille ist nicht verboten — Bedingung ist, dass die Augen klar erkennbar bleiben und keine Reflexe entstehen. Beim Abzug wird nur ein Material akzeptiert: glattes, glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur.

Schengen C, nationales D-Visum und Aufenthaltstitel: drei getrennte Ebenen

Österreichische Antragsebenen nach Aufenthaltsdauer, amtliche Gebühren und Foto (2026)
EbeneAufenthaltsdauerGebühr (2026)EinbringungsstelleFoto
Visum C (Schengen)Höchstens 90 Tage90 EUR; 6-12 Jahre 45 EURVFS-Global-Visazentrum35×45 mm, unter 6 Monate
Visum D (national)91 Tage - 6 Monate, nicht verlängerbar195 EUR; unter 6 Jahren 97 EURVFS-Global-Visazentrum2 × 35×45 mm, aktuell
Visum D (zur Kartenabholung)Einreise zur Abholung der Karte195 EURVFS-Global-Visazentrum2 × 35×45 mm, aktuell
Aufenthaltstitel (RWR, Blaue Karte, Studierende, Familie)Länger als 6 MonateLaut VertretungsbehördeBotschaft Ankara / Generalkonsulat Istanbul35×45 mm, ZUM ENTSCHEID unter 6 Monate

Aufenthalte bis 90 Tage fallen unter **Schengen C**; den gemeinsamen Rahmen behandelt die Seite Schengen-Visum-Foto. Was Österreich unterscheidet, ist die mittlere Ebene. Die amtliche Visumseite des Außenministeriums deckt **91 Tage bis 6 Monate** mit dem nationalen **Visum D** ab: Gebühr 195 EUR, unter sechs Jahren 97 EUR, eine **Verlängerung ist nicht vorgesehen**, und erteilen darf es nur eine österreichische Vertretungsbehörde. Jedes Vorhaben über **6 Monate** verlässt das Visumsystem und wird zur Sache des **Aufenthaltstitels** — Rot-Weiß-Rot – Karte, Blaue Karte EU, Studierenden- oder Familienaufenthalt.

Fürs Foto ergeben diese drei Ebenen drei getrennte Regeln. Beim Visum C wird das Foto auf das Antragsformular geklebt; in eine nationale D-Akte kommen offiziell **2 aktuelle ICAO-Fotos**; in der Aufenthaltstitelakte nennt die Verordnung das Lichtbild im **Singular**, verschiebt aber den Frischetest vollständig. Bei der Menge hat immer die Unterlagenliste jener Vertretungsbehörde oder jenes Visazentrums das letzte Wort, bei der bzw. dem Sie den Termin haben.

Darf ich dasselbe Foto für Visum und Aufenthaltskarte verwenden?

Richtige und falsche Beispiele für das Österreich-Visumfoto: korrekter 35×45-mm-Ausschnitt gegen zu geringen Augenabstand, Kopf über 36 mm und matten, strukturierten Abzug
Richtig (✓): 8 mm Augenabstand, Kopf unter 36 mm, einfarbig hellgrauer Hintergrund, glänzender Abzug. Falsch (✕): zu weit entfernt, zu großer Kopf, strukturiertes Papier.

Technisch ja, denn das Format ist identisch — doch die Frische wird in den zwei Akten unterschiedlich gemessen, und genau dort reißt die Kette. Auf der Visumseite gilt: das Foto darf **bei Antragstellung** nicht älter als 6 Monate sein. Auf der Aufenthaltstitelseite wählt NAG-DV § 2a einen anderen Tag: das Lichtbild darf **zum Entscheidungszeitpunkt** nicht älter als sechs Monate sein. Gleiche Zahl, anderer Bezugspunkt.

Die Rechnung ist unbarmherzig. Die Botschaft Ankara nennt für einen Studierendenaufenthalt eine Bearbeitungsdauer von **3 bis 6 Monaten**. Wer mit einem drei Monate alten Bild einbringt, kann am Entscheidungstag über sechs Monate liegen; die Behörde darf dann ein aktuelles Original nachfordern und die Akte wartet. Zudem ist das **Visum D**, das Sie nach einem positiven Entscheid zur Abholung der Karte in Österreich beantragen, eine eigene Akte mit eigenem Anspruch auf aktuelle Fotos. Ein Abzug reicht also nicht für drei Schalter; richtig ist, die Datei derselben Aufnahme zu behalten und für jeden Schalter frisch zu drucken — auf vesikalik.com.tr können Sie dieselbe Aufnahme jederzeit neu ausgeben.

Bei den Fingerabdrücken trennt sich Österreich von Staaten, die die Biometrie aufschieben: NAG-DV § 2b verpflichtet Aufenthaltstitel-Antragsteller zur Mitwirkung bei der Abnahme der Abdrücke **aller Finger beider Hände**, die Fingerabdrücke werden also bei Antragstellung erfasst. Für das Gesicht ist keine gesonderte Aufnahme vorgesehen; maßgeblich ist das Papierfoto in der Akte. Die Annahme „dort wird sowieso neu fotografiert" trägt in einer österreichischen Akte daher nicht.

Die Antragskette aus der Türkei: VFS Global oder Konsulat?

Österreich betreibt in der Türkei eine zweigeteilte Kette. **Alle Visumanträge — Schengen C wie nationales D — werden ausschließlich über VFS Global eingebracht**; das Generalkonsulat Istanbul vergibt keine Visumtermine, der Dienstleister steuert den gesamten Terminverkehr und führt bei Bedarf eine Warteliste. Zentren gibt es in Istanbul, Bursa, Edirne, Ankara, Antalya, Izmir, Muğla (Bodrum), Gaziantep und Trabzon. Zum Vergleich die Seite Deutschland-Visum-Foto: in Deutschland ist der Mittler iDATA und Brillen werden vollständig abgelehnt, während Österreich Korrekturbrillen ohne Reflexe zulässt.

**Anträge auf einen Aufenthaltstitel werden dagegen bei VFS Global nicht angenommen.** Sie werden persönlich, mit Termin und nach Wohnort eingebracht: für Istanbul, Bursa, Kocaeli, Edirne, Tekirdağ, Balıkesir, Çanakkale, Sakarya, Yalova, Bolu, Düzce, Bilecik, Bartın, Kırklareli und Zonguldak ist das Generalkonsulat Istanbul zuständig, für alle übrigen Provinzen die Botschaft Ankara. Der Termin in Ankara läuft über ein elektronisches System und ist gebührenfrei; Antragsformular und sämtliche Beilagen sind mit **beeideter deutscher Übersetzung** vorzulegen. Bei positivem Entscheid buchen Sie bei VFS Global einen Termin für das Visum D zur Abholung — ein Aufenthaltstitel, der nicht innerhalb von **3 Monaten** nach Verständigung abgeholt wird, verfällt.

Wie frisch muss das österreichische Foto sein und wo gilt es noch?

Die Zahl lautet überall sechs Monate, aber der Messpunkt verschiebt sich: beim Visum der Tag der Einbringung, beim Aufenthaltstitel der Tag der Entscheidung. Auch mit der Kartenart ändert sich das Maß nicht — die Unterlagenliste für Rot-Weiß-Rot – Karte und Blaue Karte EU wiederholt das Lichtbild als „nicht älter als ein halbes Jahr (Größe: 45x35mm)". Die gemeinsame Grundlage kommt aus derselben Quelle: Art. 13 des EU-Visakodex (810/2009) verweist auf ICAO Doc 9303, und der ICAO-Leitfaden der EU-Kommission zieht dieselbe Linie — nicht älter als 6 Monate, Gesicht auf 70-80 % des Bildes, einfarbig heller Hintergrund, keine Reflexe auf Gläsern.

Derselbe 35×45-mm-Ausschnitt gilt auch für andere Schengen-Akten; Griechenland-Visum-Foto nutzt dasselbe Maß, die vollständige Länderaufstellung steht in der Tabelle Visumfoto-Maße nach Ländern. Manche Anträge teilen das Format, formulieren die Hintergrundregel aber eigenständig — etwa das UK-Visum. Eines nicht verwechseln: ein österreichischer Aufenthaltstitel und die **in der Türkei ausgestellte Aufenthaltserlaubnis** sind verschiedene Dokumente; für die Karte in der Türkei lebender Ausländer gelten 50×60 mm auf Weiß, erklärt im Leitfaden Ikamet-Foto. Zu Passregeln siehe Passfoto.

Richtig und falsch

Empfohlen

5
  • Mindestens 8 mm Augenabstand halten; 10 mm anzustreben ist sicherer
  • Die Obergrenze von 36 mm Kinn bis Scheitel nicht überschreiten; etwa 2/3 des Bildes einhalten
  • Einfarbig hellgrauen Hintergrund ohne Muster verwenden — das BMI-Ideal ist Grau
  • Nur auf glattem, glänzendem Papier ohne Oberflächenstruktur drucken
  • Das frischeste Bild in die Aufenthaltstitelakte legen; die Entscheidung kann 3 bis 6 Monate dauern

Vermeiden

5
  • Kein mattes, strukturiertes oder wabengemustertes Fotopapier verwenden — die Verordnung schließt es ausdrücklich aus
  • Nicht mit geneigtem oder gedrehtem Kopf fotografieren; die klassische Halbprofil-Pose wird nicht akzeptiert
  • Für einen Aufenthaltstitel keinen VFS-Global-Termin buchen — dieser Kanal ist die Vertretungsbehörde
  • Ein halbjahresaltes Bild aus der Visumakte nicht unverändert in die Aufenthaltstitelakte übernehmen
  • Keine Reflexe oder getönte Gläser in der Brille; die Augen müssen klar erkennbar sein
Gut zu wissen

FAQ

Welche Anforderungen gelten für das Schengen-Visumfoto?
Das Schengen-Visumfoto muss 35×45 mm ICAO-konform biometrisch sein; weißer oder hellgrauer, einfarbiger Hintergrund, Kopfhöhe rund 32-36 mm (70-80% des Bildes) und höchstens 6 Monate alt. Neutraler Ausdruck ist Pflicht; Lächeln, Brillenreflexe und Schatten führen zur Ablehnung, Brillen werden nicht empfohlen. Wählen Sie im Assistenten die Vorlage „Schengen" — Größe, DPI und Kopfhöhe werden automatisch gesetzt und Sie erhalten ein konsulatstaugliches JPEG.
Muss ich den Hintergrund selbst aufhellen?
Nein — die Hintergrundentfernung erfolgt vollautomatisch. Unser BiRefNet-basiertes Modell trennt die Person präzise, einzelne Haare eingeschlossen, und legt den dokumentkonformen weißen/hellen Hintergrund selbst an; die Farbe Ihrer Wand oder Gegenstände dahinter sind kein Problem. Dennoch erleichtert ein möglichst schlichter Hintergrund dem Modell die Arbeit und liefert sauberere Haarkanten. Das Ergebnis prüfen Sie vor der Zahlung in der Wasserzeichen-Vorschau.
Wie lange ist ein Passbild verwendbar und wann muss ich es neu machen?
Ein Foto hat keine in Jahren gemessene Gültigkeit; Anträge setzen stattdessen eine Aktualitätsregel, und die häufigste lautet: höchstens 6 Monate alt (US-Visum und Schengen schreiben das ausdrücklich). Innerhalb dieses Zeitraums können Sie dieselbe Datei für verschiedene Anträge nutzen. Eine Neuaufnahme erzwingt nicht die Zeit, sondern das Aussehen: deutliche Gewichtsveränderung, stark veränderte Haare, Bart oder Brille, medizinische oder kosmetische Eingriffe und schnell wachsende Kinder. Eine Behörde kann in ihrer Bekanntmachung auch eine kürzere Frist verlangen.
Machen Brillenreflexe mein Foto ungültig?
Ein Reflex, der ein Auge verdeckt, ist allein ein Ablehnungsgrund: Der ICAO-Fotoleitfaden der EU verlangt keine Blitzreflexe auf den Gläsern und keine getönten Gläser, und der Rahmen darf keinen Teil des Auges verdecken; die USA erlauben in neuen Visumfotos gar keine Brille mehr (Ausnahme nur bei medizinischer Notwendigkeit mit ärztlicher Erklärung). Reflexe entstehen meist durch Blitz oder hartes Licht aus einer Richtung; drehen Sie sich leicht zum Fenster und fotografieren Sie im weichen Licht. Der kürzeste Weg ist, die Brille abzunehmen — unsere Analyse prüft Reflexe und Augensichtbarkeit getrennt.
Verlangen alle Schengen-Länder denselben Fotostandard?
Die Rechtsgrundlage ist einheitlich: Der EU-Visakodex (810/2009) bindet die technischen Fotoanforderungen an ICAO 9303, und die Antragsseite der Kommission sagt schlicht „Foto gemäß ICAO-Standards". Deshalb sind Format (35×45 mm), die 6-Monats-Regel, ein Gesichtsanteil von 70-80% des Bildes, ein einfarbig heller Hintergrund und der neutrale Ausdruck in allen Mitgliedstaaten gleich. Unterschiede entstehen in der Praxis: Anzahl der verlangten Abzüge, digitaler Upload oder Papierfoto, wie streng der Hintergrundton beurteilt wird und die eigenen Anweisungen des Antragszentrums können abweichen — halten Sie sich an die Liste in Ihrer Terminbestätigung.
Wird mein Visumtermin abgesagt, wenn das Foto abgelehnt wird?
Meist nicht — ein untaugliches Foto gilt als fehlendes Dokument, nicht als Ablehnung des Antrags, und in den meisten Antragszentren können Sie vor Ort ein neues Foto besorgen und die Akte am selben Tag vervollständigen. Das Ergebnis hängt jedoch von der Praxis des Zentrums und der Auslastung des Tages ab: die Akte kann als unvollständig zurückgestellt werden, manchmal ist ein zweiter Besuch nötig, und ein Online-Upload, der die Prüfung nicht besteht, lässt sich gar nicht speichern. Dieses Risiko senken Sie fast auf null, indem Sie Ersatzabzüge und die Datei zusammen mitbringen; verbindlich sind die Hinweise in Ihrer Terminbestätigung.

Was kostet ein Passfoto? (2026)

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Österreich-Visum-Foto — 35×45 mm, Augenabstand mindestens 8 mm — Kundenbewertungen

4,8 5 Bewertungen
  • Andreas H. ★★★★★
    Verifiziert

    Schengen-Antrag für Wien im VFS-Global-Zentrum — kein Wort zum 35×45-mm-Foto.

  • Julia S. ★★★★★
    Verifiziert

    Die 8-mm-Prüfung des Augenabstands war mir neu. Mein erstes Bild war zu weit weg aufgenommen.

  • Martin K. ★★★★★
    Verifiziert

    Rot-Weiß-Rot – Karte bei der Botschaft Ankara eingebracht. Keine Nachforderung zum Lichtbild.

  • Bettina M. ★★★★
    Verifiziert

    Der Kopf lag beim ersten Versuch über 36 mm. Neu zugeschnitten, dann angenommen.

  • Wolfgang F. ★★★★★
    Verifiziert

    Mein Studierendenaufenthalt dauerte fünf Monate — das Foto war zum Entscheid noch frisch, weil ich spät fotografiert habe.

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